Dienstag, 25. Februar 2014

Haftpflichtversicherung

Im Dschungel der vielen verschiedenen Versicherungsprodukte ist es für Verbraucher fast unmöglich, den Durchblick zu behalten. Grundsätzlich gilt: Nicht jede Police eignet sich für alle Menschen, manche sind auf bestimmte Lebenssituationen zugeschnitten, andere wiederum sollte jeder Mensch in seinem Portfolio haben.

Kfz-Haftpflichtversicherung
In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Personen, die ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr lenken, aus gutem Grund Pflicht. Denn die Kfz-Haftpflicht schützt im Falle eines Unfalls den Unschuldigen vor den finanziellen Folgen, hilft aber auch dem Unfallverursacher, indem sie die Kosten für den entstandenen Schaden übernimmt. Die Schadensersatzforderungen infolge eines Unfalls könnten in die Millionen gehen, insbesondere dann, wenn ein Personenschaden eintritt.

Privathaftpflicht
Andere Haftpflichtversicherungen sind zwar nicht Pflicht, aber nicht weniger wichtig als die Kfz-Haftpflicht. Dies gilt beispielsweise für die Privathaftpflichtversicherung oder die Tierhaftpflichtversicherung für Tierhalter. Denn schon das Bürgerliche Gesetzbuch weist darauf hin, dass jeder, der einen Schaden verursacht, dafür haftet. Deswegen haften Eltern in der Regel für ihre Kinder. Hundehalter haften für ihren Hund und Pferdehalter für ihr Pferd. Nun muss nicht gleich jeder Schaden Unsummen von Schadensansprüchen nach sich ziehen. Wenn man den Teppich des Nachbarn mit Wein verkleckert, ist der finanzielle Schaden überschaubar. Wenn aber ein Kind mit dem Feuer spielt und daraufhin eine ganze Wohnung ausbrennt, können die Schadensersatzforderungen immens sein, insbesondere wenn eine Person zu Schaden kommt.

PKV mit Familienschutz
Familien sollten den Familienschutz in die Privathaftpflicht mit einbeziehen, denn dann sind alle Familienmitglieder versichert. Lebt der Versicherte in einer eheähnlichen Partnerschaft, ist auch der Partner mitversichert. Die Privathaftpflicht kommt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden auf, vorausgesetzt der Versicherte ist an dem Schaden schuld und er hat den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht. Deswegen wird der Versicherer im Schadensfall zuerst prüfen, ob die Schadensforderungen gerechtfertigt sind. Wenn dies der Fall ist, der Schaden durch die Police abgedeckt und es keine Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung gibt, dann übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rechtsstreit.

Tierhaftpflichtversicherung
Wer stolzer Besitzer eines Hundes oder Pferdes ist, der ist für den Schaden verantwortlich, den sein vierbeiniger Freund verursacht – die Schuldfrage ist dabei unwichtig. Die Gefahr, dass sein Tier einen Schaden verursacht, begleitet jeden Tierhalter Tag für Tag. So kann ein Hund unvermittelt auf die Straße laufen und einen Auffahrunfall verursachen. Jeder kann sich vorstellen, wie hoch in diesem Fall die Schadensansprüche sein könnten. Ähnliches gilt für ein Pferd, zumal es sich dabei um ein sehr kräftiges, großes Tier handelt. Für Tierhalter gilt deswegen: Schützen Sie sich finanziell durch eine Tierhaftpflichtversicherung ab, denn die sorgt dafür, dass Ihnen im Schadensfall zumindest kein finanzieller Nachteil entsteht.

Diensthaftpflichtversicherung
„Wo gearbeitet wird, fallen Späne“, sagt man. Das gilt auch für Angestellte, Arbeiter im öffentlichen Dienst, die ebenso wie andere arbeitstätigen Personen Fehler während der Arbeit machen, für die sie teilweise selbst aufkommen müssen. Dieser Personenkreis benötigt eine spezielle Haftpflichtversicherung, die für Schäden, die während der Dienstausübung entstehen, aufkommt: Diensthaftpflichtversicherung. Die Diensthaftpflichtversicherung eignet sich zum Beispiel für Lehrer, Staatsanwälte, Feuerwehrleute und Bundeswehrangehörige. Sie kommt für Schäden am Eigentum des Dienstherrn auf sowie für das Abhandenkommen von Sachen des Dienstherrn und für Vermögensschäden aus dienstlicher Tätigkeit. Des Weiteren kann der Dienstherr selbst Regressansprüche anmelden, wenn er durch die Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert wird.

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