Dienstag, 25. Februar 2014

Gesetzliche Krankenkasse und Private Krankenversicherung

In Deutschland gibt es vielerlei Möglichkeiten, sich gegen Krankheit und damit entstehende Kosten abzusichern.

Grundlegende Systeme der deutschen Krankenversicherung bilden die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung.

Wer hat die Möglichkeit eine Private Krankenversicherung zu wählen?
Die gesetzliche Krankenkasse gilt für alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Alle Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, sowie Freiberufler, Beamte und Selbständige können sich über eine private Krankenversicherung absichern.

 Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, Arbeitnehmer bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu versichern. Hierbei haben alle Versicherten grundsätzlich denselben Leistungsumfang. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung führt der Arbeitgeber ab. Es besteht eine freie Versicherungswahl des Arbeitnehmers, welcher gesetzlichen Krankenkasse er beitritt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden im fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt.

Private Krankenzusatzversicherung für gesetzlich krankenversicherte.
Für Mehrleistungen oder Zusatzleistungen können Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. So können beispielsweise Zusatzversicherungen in Form einer Pflegezusatzversicherung, Krankenhaus-  und Krankentagegeldversicherung, Zahnzusatzversicherung, Auslandskrankenversicherung u.a. abgeschlossen werden.

Personen, für die eine gesetzliche Versicherungspflicht entfällt, gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Freiberuflich tätige Künstler oder Journalisten haben zudem die Möglichkeit einer Künstlersozialkasse beizutreten. Sie sind darin, ähnlich wie Arbeitnehmer, gesetzlich pflichtversichert.

Die Private Krankenversicherung
Weiterhin können sich Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen privat krankenversichern. Man spricht hierbei von einer privaten Krankenvollversicherung. Die private Krankenvollversicherung bietet zumeist ein umfassenderes Leistungsspektrum. Zudem richtet sich die Beitragshöhe nicht nach dem Verdienst des Versicherten, sondern nach den versicherten Leistungen und Annahmevoraussetzungen.

Solche Annahmevoraussetzungen privater Versicherungsunternehmen bestehen in der Regel aus Alter, Gesundheitszustand und Berufsgruppe. So können beispielsweise bei vorheriger Krankheit oder bestimmter Risikoeinstufung sogenannte Risikozuschläge des Versicherers erhoben werden.

Beamte haben einen Beihilfeanspruch.
Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe von Ihrem Dienstherren und müssen bei einem Wechsel in eine PKV lediglich die verbleibenden Restkosten zur Beihilfe versichern. Dies mach die Private Krankenversicherung für Beamte natürlich besonders attraktiv, zumal Beamte und Beamtenanwärter in der GKV immer den Vollbeitrag zahlen müssen und keinen Zuschuss vom Dienstherren erhalten.

Seit Anfang 2009 besteht für die privaten Krankenversicherungen eine Versicherungspflicht für alle Personen, die aus der gesetzlichen Versicherungspflicht herausfallen. Hiermit soll gewährleistet sein, dass jeder Bürger in Deutschland eine Absicherung seiner Krankheitskosten inne hat.

Erfahren Sie mehr unter: www.versicherungsvergleich-beamte.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen