Freitag, 28. Februar 2014

Hausratversicherung

Der Schutz der eigenen vier Wände ist ein grundsätzliches Bedürfnis von jedem Menschen. Viele Bereiche des Schutzes liegen aber nicht einmal in der Hand der Bewohner. Besonders bei technischen Schäden im Haushalt oder Gefahren durch das Wetter können trotzdem hohe Kosten entstehen. Um sich dagegen zu schützen, sollte man eine Hausratversicherung abschließen. Diese muss aber vorher genau geprüft werden.

Der grundlegende Schutz durch die Hausratversicherung
In vielen Bereichen ist die Hausratversicherung der wohl wichtigste Schutz. Es geht dabei vor allem um Schutz vor Elementen und anderen Dingen, auf die der normale Einwohner keinen Einfluss hat. Es gibt dabei einige grundsätzliche Punkte, die bei jeder Versicherung beinhaltet sind. Dieser Basisschutz umfasst zum Beispiel die folgenden Punkte:

  • Schutz vor Feuer, Blitzeinschlag und sich entzündenden technischen Geräten in der Wohnung.
  • Schutz vor bestimmten Wetterlagen - beispielsweise Sturm oder enormer Hagel. Fluten sind aber nicht immer durch die Versicherung gedeckt.
  • Auch der Schutz vor Einbrüchen oder Vandalismus ist grundsätzlich durch die Hausratversicherung abgedeckt.


Die Versicherung übernimmt dabei aber nicht nur die direkten Kosten durch die Schäden. Auch Maßnahmen für das Aufräumen, die Reinigung oder die Unterbringung in einem Hotel, im Fall eines gravierenden Schadens, ist grundsätzlich ein Teil der Police. Die Schwierigkeit liegt darin, dass man sich in allen Bereichen um die Details kümmern muss. Neben diesen grundsätzlichen Abdeckungen durch die Versicherung gibt es nämlich auch einige Punkte, die nur durch zusätzliche Klauseln gedeckt werden.

Besonderheiten der Anbieter einer Hausratversicherung
Neben der eigentlichen Abdeckung durch die Versicherung gibt es auch noch Optionen - etwa den Schutz für das Fahrrad vor der Haustür. Die genauen Optionen, auf die man als Kunde beim Abschluss oder auch beim Vergleich achten muss, haben aber vor allem mit den Details der Verträge zu tun. So ist zum Beispiel die Absicherung von Bargeld bei einem Einbruch nicht immer automatisch in der Höhe vorhanden, wie es geklaut wird. Hier gibt es gewisse Deckelsummen. Das hat auch mit der allgemeinen Schadensgrenze zu tun. Wer auf der Suche nach einer solchen Versicherung ist, wird sich also darüber informieren müssen, welche Möglichkeiten und welche Grenzen zur Verfügung stehen. Entsprechend dessen richtet sich in der Regel auch die monatliche Gebühr aus.

Die wohl einfachste Option für die Suche nach der richtigen Police ist damit auch im Internet vorhanden. Hier kann man sich über die unterschiedlichen Anbieter mit der Hilfe von einem Vergleich informieren. Am Ende ist nur das Ziel, dass man den perfekten Schutz für die eigenen vier Wände bekommt.

Dienstag, 25. Februar 2014

Rechtsschutzversicherung

Es gibt viele Versicherungsmöglichkeiten. Aus diesem Grund fragen sich immer mehr Leute, gegen was sie sich alles versichern lassen sollen. Einen Leitplan gibt es nicht. Es gibt jedoch wichtige Versicherungen. Eine davon ist die Rechtsschutzversicherung. Beim Abschluss der Rechtschutzversicherung muss jedoch Acht gegeben werden: Nicht jede Rechtsschutzversicherung erfüllt den Sinn und Zweck. Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es viele unterschiedliche Faktoren, die der Versicherungsnehmer berücksichtigen muss. Eine davon ist: Welche rechtlichen Aspekte deckt die Versicherung?

Warum eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.
Für den Versicherungsnehmer ist es von großer Bedeutung wenn er weiß, welche rechtlichen Aspekte von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Fällt das Arbeitsrecht wie auch das Straßenverkehrsrecht in die Leistung, oder gibt es nur bedingte Leistungen? Von Vorteil ist auch die Höhe der Versicherungssumme. Die Höhe der Versicherungssumme ist entscheidend, wie lange das Verfahren dauert. Im Regelfall wird eine Versicherungssumme von rund 100.000 Euro vereinbart. Der Versicherungsnehmer muss sich bewusst sein, dass Gerichtsverfahren teuer sind. Deckt dem Versicherungsnehmer auf Grund der niedrigen Versicherungssumme die Versicherung nicht mehr weiter, kann dieser das Verfahren nicht weiterführen oder dagegen Berufung einlegen.

Die unterschiedlichen Möglichkeiten.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten bei der Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit an alle im Haushalt lebenden Personen zu versichern. Das bedeutet, dass alle Personen, die im Haus des Versicherungsnehmers hauptgemeldet sind, automatisch unter dem Schutz der Versicherung stehen. Doch für wen ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll? Im Regelfall für alle Personen, welche Gefahr laufen, in einen Konflikt mit dem Gesetz zu geraten. Das sind im Regelfall Autofahrer aber auch Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Auch Selbständige wie Besitzer von Eigenheimen sollten aus diesem Grund eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Die Kosten sind marginal. Eine Rechtsschutzversicherung mit einem allumfassenden Versicherungsschutz und einer Versicherungssumme von rund 100.000 Euro kostet pro Jahr rund 120 Euro.

Der Vergleich lohnt sich.
Eine weitere Möglichkeit ist der Vergleich der Rechtsschutzversicherung. Viele Plattformen bieten einen kostenlosen Vergleich an. So kann sich der Versicherungsnehmer überzeugen, ob er das beste Angebot hat. Viele günstige Rechtsschutzversicherungen sind auch zu hinterfragen. Hier wird nicht bei der Prämie gespart, sondern bei der Leistung. Der Leistungskatalog und Umfang der Versicherung sollte nicht gekürzt sein; eine volle Leistung kann im Schadenfalls durchaus vor finanzielle Mehrkosten bewahren.

Haftpflichtversicherung

Im Dschungel der vielen verschiedenen Versicherungsprodukte ist es für Verbraucher fast unmöglich, den Durchblick zu behalten. Grundsätzlich gilt: Nicht jede Police eignet sich für alle Menschen, manche sind auf bestimmte Lebenssituationen zugeschnitten, andere wiederum sollte jeder Mensch in seinem Portfolio haben.

Kfz-Haftpflichtversicherung
In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Personen, die ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr lenken, aus gutem Grund Pflicht. Denn die Kfz-Haftpflicht schützt im Falle eines Unfalls den Unschuldigen vor den finanziellen Folgen, hilft aber auch dem Unfallverursacher, indem sie die Kosten für den entstandenen Schaden übernimmt. Die Schadensersatzforderungen infolge eines Unfalls könnten in die Millionen gehen, insbesondere dann, wenn ein Personenschaden eintritt.

Privathaftpflicht
Andere Haftpflichtversicherungen sind zwar nicht Pflicht, aber nicht weniger wichtig als die Kfz-Haftpflicht. Dies gilt beispielsweise für die Privathaftpflichtversicherung oder die Tierhaftpflichtversicherung für Tierhalter. Denn schon das Bürgerliche Gesetzbuch weist darauf hin, dass jeder, der einen Schaden verursacht, dafür haftet. Deswegen haften Eltern in der Regel für ihre Kinder. Hundehalter haften für ihren Hund und Pferdehalter für ihr Pferd. Nun muss nicht gleich jeder Schaden Unsummen von Schadensansprüchen nach sich ziehen. Wenn man den Teppich des Nachbarn mit Wein verkleckert, ist der finanzielle Schaden überschaubar. Wenn aber ein Kind mit dem Feuer spielt und daraufhin eine ganze Wohnung ausbrennt, können die Schadensersatzforderungen immens sein, insbesondere wenn eine Person zu Schaden kommt.

PKV mit Familienschutz
Familien sollten den Familienschutz in die Privathaftpflicht mit einbeziehen, denn dann sind alle Familienmitglieder versichert. Lebt der Versicherte in einer eheähnlichen Partnerschaft, ist auch der Partner mitversichert. Die Privathaftpflicht kommt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden auf, vorausgesetzt der Versicherte ist an dem Schaden schuld und er hat den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht. Deswegen wird der Versicherer im Schadensfall zuerst prüfen, ob die Schadensforderungen gerechtfertigt sind. Wenn dies der Fall ist, der Schaden durch die Police abgedeckt und es keine Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung gibt, dann übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rechtsstreit.

Tierhaftpflichtversicherung
Wer stolzer Besitzer eines Hundes oder Pferdes ist, der ist für den Schaden verantwortlich, den sein vierbeiniger Freund verursacht – die Schuldfrage ist dabei unwichtig. Die Gefahr, dass sein Tier einen Schaden verursacht, begleitet jeden Tierhalter Tag für Tag. So kann ein Hund unvermittelt auf die Straße laufen und einen Auffahrunfall verursachen. Jeder kann sich vorstellen, wie hoch in diesem Fall die Schadensansprüche sein könnten. Ähnliches gilt für ein Pferd, zumal es sich dabei um ein sehr kräftiges, großes Tier handelt. Für Tierhalter gilt deswegen: Schützen Sie sich finanziell durch eine Tierhaftpflichtversicherung ab, denn die sorgt dafür, dass Ihnen im Schadensfall zumindest kein finanzieller Nachteil entsteht.

Diensthaftpflichtversicherung
„Wo gearbeitet wird, fallen Späne“, sagt man. Das gilt auch für Angestellte, Arbeiter im öffentlichen Dienst, die ebenso wie andere arbeitstätigen Personen Fehler während der Arbeit machen, für die sie teilweise selbst aufkommen müssen. Dieser Personenkreis benötigt eine spezielle Haftpflichtversicherung, die für Schäden, die während der Dienstausübung entstehen, aufkommt: Diensthaftpflichtversicherung. Die Diensthaftpflichtversicherung eignet sich zum Beispiel für Lehrer, Staatsanwälte, Feuerwehrleute und Bundeswehrangehörige. Sie kommt für Schäden am Eigentum des Dienstherrn auf sowie für das Abhandenkommen von Sachen des Dienstherrn und für Vermögensschäden aus dienstlicher Tätigkeit. Des Weiteren kann der Dienstherr selbst Regressansprüche anmelden, wenn er durch die Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert wird.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung und Krankenversicherung deckt eine Vielzahl der unfallkausalen Kosten bei einem Arbeitsunfall ab. Anders sieht es bei Unfällen in der Freizeit aus. Hilfsmittel sind oft Privatleistungen; eine bleibende Invalidität auf Grund des Unfalls kann berufliche und somit finanzielle Veränderungen bedeuten. Hier endet das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Gründen ist es ratsam, wenn die Privatperson eine Unfallversicherung abschließt. So kann das Schicksal im Vorfeld selbst derart gelenkt werden, dass ein Unfall keine finanzielle Belastung darstellt.

Eine Unfallversicherung ist immer sinnvoll.
In erster Linie sollte jeder eine Unfallversicherung abschließen. Niemand ist vor einem Unfall gefeit - ein falscher Schritt oder eine unachtsame Handlung und eine schwerwiegende Verletzung tritt auf. Ratsam ist es vor allem für Hobby-Sportler. Skifahrer, Fußballer oder auch Kletterer sollten eine Unfallversicherung abschließen. Desto höher das Risiko bei einer Freizeitaktivität einen Unfall zu erleiden, umso besser ist es eine Versicherung abzuschließen. Eine Unfallversicherung ist eine individuelle Leistung. Während viele Versicherungsnehmer Knochenbrüche mit einem Wert von 500 Euro versichert haben, gibt es andere Versicherungsnehmer, welche sich rein nur auf die unfallkausalen Kosten fixierten. So wird der Maßstab rein auf eine bleibende Invalidität gelegt. Die Versicherungssumme richtet sich nach der monatlichen Prämie. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine hohe Versicherungssumme bei einer bleibenden Invalidität, muss er mit Prämien zwischen 20 Euro und 30 Euro pro Monat rechnen.

Die unterschiedlichen Leistungen der Versicherungsgesellschaft.
Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es Abweichungen. So sind monatliche Prämien von 100 Euro keine Seltenheit. Hier ist jedoch die Versicherungssumme im Falle einer bleibenden Invalidität zwischen 95 Prozent und 100 Prozent im Millionen-Bereich. Weitere Leistungen einer Unfallversicherung sind Bergungskosten, die Kosten für ein Begräbnis im Todesfall sowie auch Zahnersatz und Schönheitsoperationen nach Verbrennungen. Wichtig ist, dass im Vorfeld ein Vergleich angestellt wird. Nur wer die anderen Angebote kennt, weiß, dass er ein gutes Angebot unterschrieben hat. Bei den Versicherungen gibt es bereits Online-Portale. Hier kann der Versicherungsnehmer kostenlos die unterschiedlichen Versicherungsangebote gegenüberstellen.

Das Fazit - eine Unfallversicherung schadet nicht.
Eine Unfallversicherung ist eine sinnvolle Investition. Ein Unfall kann eine Person nicht nur aus dem Leben reißen, sondern auch für finanzielle Mehrkosten sorgen. Bei einer Unfallversicherung kann dagegen vorgesorgt werden. So hat der Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls mit einer dauernden Invalidität zumindest keine finanziellen Sorgen und kann sich um seine Genesung kümmern. Denn bei privaten Unfällen ist das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen sehr eingeschränkt.

Gesetzliche Krankenkasse und Private Krankenversicherung

In Deutschland gibt es vielerlei Möglichkeiten, sich gegen Krankheit und damit entstehende Kosten abzusichern.

Grundlegende Systeme der deutschen Krankenversicherung bilden die gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung.

Wer hat die Möglichkeit eine Private Krankenversicherung zu wählen?
Die gesetzliche Krankenkasse gilt für alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Alle Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, sowie Freiberufler, Beamte und Selbständige können sich über eine private Krankenversicherung absichern.

 Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, Arbeitnehmer bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu versichern. Hierbei haben alle Versicherten grundsätzlich denselben Leistungsumfang. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung führt der Arbeitgeber ab. Es besteht eine freie Versicherungswahl des Arbeitnehmers, welcher gesetzlichen Krankenkasse er beitritt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden im fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt.

Private Krankenzusatzversicherung für gesetzlich krankenversicherte.
Für Mehrleistungen oder Zusatzleistungen können Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. So können beispielsweise Zusatzversicherungen in Form einer Pflegezusatzversicherung, Krankenhaus-  und Krankentagegeldversicherung, Zahnzusatzversicherung, Auslandskrankenversicherung u.a. abgeschlossen werden.

Personen, für die eine gesetzliche Versicherungspflicht entfällt, gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Freiberuflich tätige Künstler oder Journalisten haben zudem die Möglichkeit einer Künstlersozialkasse beizutreten. Sie sind darin, ähnlich wie Arbeitnehmer, gesetzlich pflichtversichert.

Die Private Krankenversicherung
Weiterhin können sich Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen privat krankenversichern. Man spricht hierbei von einer privaten Krankenvollversicherung. Die private Krankenvollversicherung bietet zumeist ein umfassenderes Leistungsspektrum. Zudem richtet sich die Beitragshöhe nicht nach dem Verdienst des Versicherten, sondern nach den versicherten Leistungen und Annahmevoraussetzungen.

Solche Annahmevoraussetzungen privater Versicherungsunternehmen bestehen in der Regel aus Alter, Gesundheitszustand und Berufsgruppe. So können beispielsweise bei vorheriger Krankheit oder bestimmter Risikoeinstufung sogenannte Risikozuschläge des Versicherers erhoben werden.

Beamte haben einen Beihilfeanspruch.
Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe von Ihrem Dienstherren und müssen bei einem Wechsel in eine PKV lediglich die verbleibenden Restkosten zur Beihilfe versichern. Dies mach die Private Krankenversicherung für Beamte natürlich besonders attraktiv, zumal Beamte und Beamtenanwärter in der GKV immer den Vollbeitrag zahlen müssen und keinen Zuschuss vom Dienstherren erhalten.

Seit Anfang 2009 besteht für die privaten Krankenversicherungen eine Versicherungspflicht für alle Personen, die aus der gesetzlichen Versicherungspflicht herausfallen. Hiermit soll gewährleistet sein, dass jeder Bürger in Deutschland eine Absicherung seiner Krankheitskosten inne hat.

Erfahren Sie mehr unter: www.versicherungsvergleich-beamte.de

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach der Unfallversicherung die bekannteste Form der Invaliditätsvorsorge. Der Berufsunfähigkeitsschutz kann als Zusatz einer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. Er kann aber auch als selbständige Versicherung abgeschlossen werden.

Für wen kann eine private Berufsunfähigkeitsvorsorge von Bedeutung sein?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann für jeden wichtig sein, der sein Lebensunterhalt aus einer abhängigen oder selbständigen Tätigkeit bestreitet und auf diese zur Wahrung seines Lebensstandards angewiesen ist. Sollte eine solche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt werden können, passiert es häufig, dass die üblichen finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können. Der soziale Abstieg ist die Folge. Die Berufsunfähigkeitsvorsorge hat den Zweck, in einem solchen Fall den sozialen Abstieg zu verhindern. Der notwendige Lebensunterhalt wird durch den Versicherungsträger gezahlt.

Welche Leistungen liefert der Staat bei einer Berufsunfähigkeit?
Für die Jahrgänge nach 1960 unterstützt der Staat keine Berufsunfähigkeitvorsorge mehr. Verwiesen wird dabei auf die Erwerbsminderungsrente, auf die jeder Erwerbsunfähige einen Anspruch hat. Die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit muss daher privat geregelt werden.

Worauf sollte beim Abschluss einer Police geachtet werden?
Wie bei jeder Versicherung sollte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsvorsorge ganz genau auf das Kleingedruckte geachtet werden. Nicht selten finden sich in den Verträgen folgende Klauseln:
  • Leistungseinschränkende Klauseln
    Diese werden dazu benutzt, erhöhte Risiken vertraglich aus dem Versicherungsschutz herauszunehmen. Zu solchen Risiken können vorhandene Krankheiten, gefährliche Berufe oder gefährliche Lebensumstände zählen. Der Ausschluss sorgt dafür, dass bei einer Berufsunfähigkeit, die beispielsweise durch den gefährlichen Beruf verursacht worden ist, der Versicherer nicht mehr zur Zahlung verpflichtet werden kann.
  • Abstrakte Verweisung
    Diese wird dazu benutzt, um den Berufsunfähigen auf die Ausübung einer anderen Tätigkeit zu verweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die aktuelle Arbeitsmarktsituation den Einstieg in den anderen Beruf ermöglicht. Wichtig ist lediglich, dass der Versicherte eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Das Risiko, in den neuen Beruf nicht hineinkommen zu können, trägt allein der Versicherte. Die Berufsunfähigkeitsrente muss nicht bezahlt werden.

Sonderfall: Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Berufsunfähigkeitsvorsorge. Sie gilt nur für Beamte und greift ein, wenn ein Beamter
  • in der Probezeit gekündigt wird oder
  • aus dem Dienst in den Ruhestand versetzt wird

Entscheidend bei der Dienstunfähigkeitsversicherund ist, dass die Prüfung auf die Dienstunfähigkeit nicht erfolgt. Die vereinbarte Leistung wird sofort gezahlt, wenn der Beamte außer Dienst ist.

Fazit:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung einer privaten Vorsorge sein. Von entscheidender Wichtigkeit ist allerdings, die Angebote der einzelnen Versicherungsträger miteinander zu vergleichen.