Dienstag, 25. Februar 2014

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach der Unfallversicherung die bekannteste Form der Invaliditätsvorsorge. Der Berufsunfähigkeitsschutz kann als Zusatz einer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. Er kann aber auch als selbständige Versicherung abgeschlossen werden.

Für wen kann eine private Berufsunfähigkeitsvorsorge von Bedeutung sein?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann für jeden wichtig sein, der sein Lebensunterhalt aus einer abhängigen oder selbständigen Tätigkeit bestreitet und auf diese zur Wahrung seines Lebensstandards angewiesen ist. Sollte eine solche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt werden können, passiert es häufig, dass die üblichen finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können. Der soziale Abstieg ist die Folge. Die Berufsunfähigkeitsvorsorge hat den Zweck, in einem solchen Fall den sozialen Abstieg zu verhindern. Der notwendige Lebensunterhalt wird durch den Versicherungsträger gezahlt.

Welche Leistungen liefert der Staat bei einer Berufsunfähigkeit?
Für die Jahrgänge nach 1960 unterstützt der Staat keine Berufsunfähigkeitvorsorge mehr. Verwiesen wird dabei auf die Erwerbsminderungsrente, auf die jeder Erwerbsunfähige einen Anspruch hat. Die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit muss daher privat geregelt werden.

Worauf sollte beim Abschluss einer Police geachtet werden?
Wie bei jeder Versicherung sollte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsvorsorge ganz genau auf das Kleingedruckte geachtet werden. Nicht selten finden sich in den Verträgen folgende Klauseln:
  • Leistungseinschränkende Klauseln
    Diese werden dazu benutzt, erhöhte Risiken vertraglich aus dem Versicherungsschutz herauszunehmen. Zu solchen Risiken können vorhandene Krankheiten, gefährliche Berufe oder gefährliche Lebensumstände zählen. Der Ausschluss sorgt dafür, dass bei einer Berufsunfähigkeit, die beispielsweise durch den gefährlichen Beruf verursacht worden ist, der Versicherer nicht mehr zur Zahlung verpflichtet werden kann.
  • Abstrakte Verweisung
    Diese wird dazu benutzt, um den Berufsunfähigen auf die Ausübung einer anderen Tätigkeit zu verweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die aktuelle Arbeitsmarktsituation den Einstieg in den anderen Beruf ermöglicht. Wichtig ist lediglich, dass der Versicherte eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Das Risiko, in den neuen Beruf nicht hineinkommen zu können, trägt allein der Versicherte. Die Berufsunfähigkeitsrente muss nicht bezahlt werden.

Sonderfall: Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Berufsunfähigkeitsvorsorge. Sie gilt nur für Beamte und greift ein, wenn ein Beamter
  • in der Probezeit gekündigt wird oder
  • aus dem Dienst in den Ruhestand versetzt wird

Entscheidend bei der Dienstunfähigkeitsversicherund ist, dass die Prüfung auf die Dienstunfähigkeit nicht erfolgt. Die vereinbarte Leistung wird sofort gezahlt, wenn der Beamte außer Dienst ist.

Fazit:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung einer privaten Vorsorge sein. Von entscheidender Wichtigkeit ist allerdings, die Angebote der einzelnen Versicherungsträger miteinander zu vergleichen.

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